Berufsbildende
Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit.
QV Fachfrau/Fachmann Hotellerie- Hauswirtschaft EFZ
Informationen folgen.
QV Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA
Informationen folgen.
QV Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft EFZ
Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit. Eine bestandene Prüfung führt zum eidg. Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft EFZ.
Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:
a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 6 Stunden. Der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
Handlungskompetenz 1 | Gewichtung 30%
- Auftreten und Kommunizieren
- Servieren von Getränken und Speisen
Handlungskompetenz 2 | Gewichtung 50%
- Reinigen und Gestalten von Räumen
- Sicherstellen der Wäscheversorgung
- Organisieren und Umsetzen von Betriebsabläufen
Handlungskompetenz 3 | Gewichtung 20%
- Fachgespräch
b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.
Nullserien und die Ausführungsbestimmungen sind in Erarbeitung.
QV Hauswirtschaftspraktiker/in EBA
Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit. Eine bestandene Prüfung führt zum eidg. Berufsattest Hauswirtschaftspraktiker:in EBA.
Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:
a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 4,5 Stunden. Der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
Handlungskompetenz 1 | Gewichtung 30%
- Auftreten und Kommunizieren
- Servieren von Getränken und Speisen
Handlungskompetenz 2 | Gewichtung 50%
- Reinigen und Gestalten von Räumen
- Umsetzen der Arbeiten im Wäschekreislauf
- Umsetzen von Betriebsabläufe
Handlungskompetenz 3 | Gewichtung 20%
- Fachgespräch
b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.
Nullserien und die Ausführungsbestimmungen sind in Erarbeitung.