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Berufsbildende

Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit.

QV Fachfrau/Fachmann Hotellerie- Hauswirtschaft EFZ

Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit. Eine bestandene Prüfung führt zum eidg. Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Hotellerie- Hauswirtschaft EFZ.
Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:

a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 6 Stunden. Der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:

PositionHandlungskompetenzbereichGewichtung
1
  • Auftreten und Kommunizieren
  • Servieren von Getränken und Speisen
30%
2
  • Reinigen und Gestalten von Räumen
  • Sicherstellen der Wäscheversorgung
  • Organisieren und Umsetzen von Betriebsabläufen
50%
3
  • Fachgespräch
20%

 

b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.

Nullserien sind in Erarbeitung.

Ausführungsbestimmungen

Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit. Eine bestandene Prüfung führt zum eidg. Berufsattest Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA.

Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:

a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 4,5 Stunden. Der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:

PositionHandlungskompetenzbereichGewichtung
1
  • Auftreten und Kommunizieren
  • Servieren von Getränken und Speisen
30%
2
  • Reinigen und Gestalten von Räumen
  • Umsetzen der Arbeiten im Wäschekreislauf
  • Umsetzen von Betriebsabläufen
50%
3
  • Fachgespräch
20%

b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.

Nullserien  sind in Erarbeitung.

Ausführungsbestimmungen