Berufsbildende
Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit.
QV Fachfrau/Fachmann Hotellerie- Hauswirtschaft EFZ
Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit. Eine bestandene Prüfung führt zum eidg. Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Hotellerie- Hauswirtschaft EFZ.
Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:
a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 6 Stunden. Der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position | Handlungskompetenzbereich | Gewichtung |
1 |
| 30% |
2 |
| 50% |
3 |
| 20% |
b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.
Nullserien sind in Erarbeitung.
QV Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA
Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit. Eine bestandene Prüfung führt zum eidg. Berufsattest Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA.
Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:
a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 4,5 Stunden. Der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position | Handlungskompetenzbereich | Gewichtung |
1 |
| 30% |
2 |
| 50% |
3 |
| 20% |
b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.
Nullserien sind in Erarbeitung.
QV Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft EFZ
Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit. Eine bestandene Prüfung führt zum eidg. Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft EFZ.
QV Hauswirtschaftspraktiker/in EBA
Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit und bei bestandener Prüfung führt es zum eidg. Berufsattest Hauswirtschaftspraktiker/in EBA.